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FAQ
Muss ich meine Unterschrift beglaubigen lassen?
Die Anmeldung ist beim Handelsregisteramt zu unterzeichnen oder mit
den beglaubigten Unterschriften einzureichen. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich,
wenn die Unterschriften schon früher in beglaubigter Form für die gleiche
Rechtseinheit eingereicht wurden. Bestehen begründete Zweifel an der Echtheit
einer Unterschrift, so kann das Handelsregisteramt eine erneute Beglaubigung
verlangen (Art. 18 Abs. 2 HRegV).
Ferner ist die Unterschrift auf Vollmachten oder Zeichnungsscheinen zu beglaubigen, wenn die Dokumente für eine Beurkundung beim Handelsregisteramt verwendet werden.
