News Handlesregister-Amt http://www.handelsregister.sg.ch/home.RssFeed.qualident__Par%7bpoint%7d0002.rdf News Handlesregister-Amt de Anpassung der Firma an das neue Recht http://www.handelsregister.sg.ch/news/handelsregisteramt/2010/02/anpassung_der_firma.html

Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften müssen in ihrer Firma die Rechtsform angeben. So will es das neue Firmenrecht, das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Wer seine Firma noch nicht angepasst hat, bekommt nun Post vom Handelsregisteramt.

Die Firma muss die Rechtsform enthalten

Ohne 'AG' und 'Genossenschaft' geht's nicht mehr.

Am 1. Januar 2008 sind mit der Änderung des Obligationenrechts (GmbH- Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts- und Handelsregisterecht) auch neue Vorschriften im Firmenrecht in Kraft getreten. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften müssen nun in ihrer Firma die Rechtsform angeben (Art. 950, letzter Satz OR).

 

Übergangszeit für die Anpassung der Statuten

Die Übergangsbestimmungen zum neuen Recht haben den Aktiengesellschaften und Genossenschaften, deren Firma den seit dem 1. Januar 2008 geltenden gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt, innert derer sie ihre Firma den neuen Bestimmungen anpassen mussten. Firmen von Aktiengesellschaften und Genossenschaften, die bisher noch keine Rechtsformangabe enthielten, mussten gemäss Art. 950 OR bis zum 1. Januar 2010 mit dem Rechtsformzusatz ergänzt werden. Dies musste in der Form einer Statutenänderung erfolgen, da die Firma ein Bestandteil der Statuten ist.

 

Anpassung der Firma von Amtes wegen durch das Handelsregisteramt

Das Handelsregisteramt hatte laut Art. 2 Abs. 4 der Übergangsbestimmungen zum neuen Recht den Auftrag zu überprüfen, ob am 1. Januar 2010 alle eingetragenen Firmen von Aktiengesellschaften und Genossenschaften dem neuen Recht entsprechen und diejenigen von Amtes wegen anzupassen, die diese neuen Vorschriften nicht erfüllten.

 

Die Prüfung der eingetragenen Firmen ergab, dass im Kanton St. Gallen rund 100 Firmen nicht dem neuen Recht entsprechen und von Amtes wegen angepasst werden mussten. Die betroffenen Aktiengesellschaften und Genossenschaften werden im Laufe des Februars darüber informiert. Die Firma der Aktiengesellschaften wurde mit dem Rechtsformzusatz "AG" oder "SA" ergänzt, jene der Genossenschaften mit "Genossenschaft", da sich für diesen Begriff keine Abkürzung eingebürgert hat.

 

Keine Statutenänderungen mehr ohne Anpassung der Firma 

Aktiengesellschaften und Genossenschaften, deren Firma von Amtes wegen angepasst wurde, müssen ihre Statuten entsprechend anpassen. Es können keine Statutenänderungen mehr ins Handelsregister eingetragen werden, solange diese in Bezug auf die Firma nicht angepasst wurden (Art. 176 in fine HRegV).

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Wed, 17 Feb 2010 16:22:00 +0100 http://www.handelsregister.sg.ch/news/handelsregisteramt/2010/02/anpassung_der_firma.html
1'400 GmbH vor dem amtlichen Verfahren http://www.handelsregister.sg.ch/news/handelsregisteramt/2009/12/1400_gmbh.html

Gemäss den Eintragungen im Handelsregister haben immer noch rund 1'400 GmbH weder eine Revisionsstelle gewählt noch das Opting-out angemeldet.

Buchhaltung

Foto: Greencamper

Das neue Revisionsrecht ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Danach unterstehen alle Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Stiftungen mindestens der eingeschränkten Revisionspflicht. Kleine und mittlere Unternehmen können auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn sie nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben und alle Gesellschafter auf die Revision verzichten bzw. die Aufsichtsbehörde die Stiftung von der Revision dispensiert (Opting-out).

 

Die Wahl einer Revisionsstelle oder das Opting-out sind dem Handelsregisteramt zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Obschon das neue Recht nun seit zwei Jahren in Kraft ist, haben rund 1'400 GmbH weder eine Revisionsstelle noch ein Opting-out beim Handelsregisteramt angemeldet. Das Handelsregisteramt muss daher davon ausgehen, dass bei diesen Gesellschaften ein Mangel in der Organisation vorliegt (Art. 731b OR).

 

Die Geschäftsführer der betreffenden GmbH werden daher zu Beginn des Jahres 2010 eine Aufforderung erhalten, innert 30 Tagen eine Revisionsstelle oder das Opting-out zur Eintragung anzumelden; andernfalls erfolgt die Überweisung an den Richter. Der Richter ergreift die geeigneten Massnahmen, unter Anderem kann er die Gesellschaft für aufgelöst erklären und nach den Regeln des Konkurses liquidieren lassen. Das amtliche Verfahren und die Überweisung an Richter sind mit Mehrkosten für die Gesellschaften verbunden.

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Wed, 09 Dec 2009 14:21:00 +0100 http://www.handelsregister.sg.ch/news/handelsregisteramt/2009/12/1400_gmbh.html
Der Juni 2009 hat alle Rekorde gebrochen http://www.handelsregister.sg.ch/news/handelsregisteramt/2009/07/der_juni_2009_hat.html

Das Handelsregisteramt verzeichnete im Juni 2009 Geschäftseingänge und Eintragungen in einem Umfang, der alle bisherigen Rekorde bricht.

Geschäftseingänge

Beim Handelsregisteramt des Kantons St. Gallen sind im Mai und Juni 2009 eine Rekordmenge an Geschäftsfällen eingegangen. Zum Vergleich:

  

Monat          2008          2009          Differenz

Mai                 871          1'782                + 911

Juni             1'218          3'434            + 2'216

Total            2'089          5'216            + 3'127

 

Im Mai/Juni 2009 sind somit 3'127 Geschäftsfälle mehr eingegangen, als in den gleichen Monaten des Vorjahres. Dies hat die Erwartungen von 2'000 - 3'000 zusätzlichen Fällen in diesen Monaten klar übertroffen. Während der letzten Tage im Juni gingen teilweise über 300 Fälle pro Tag ein. Der Trend scheint in den ersten Julitagen ungebrochen.

 

Eintragungen ins Tagesregister

Was für den Eingang der Geschäftsfälle gilt, trifft auch auf die ins Tagesregister vorgenommenen Eintragungen zu. Zum Vergleich:

 

Monat          2008          2009          Differenz

Mai                 732          1'261                + 529

Juni             1'096          2'356            + 1'260

Total            1'828          3'617            + 1'789

 

Am 30.06.2009 wurden 174 Eintragungen in Tagesregister vorgenommen, was bis dahin noch nie erreicht wurde.

 

Pendente Geschäfte

Der anhaltend hohe Geschäftseingang hinterlässt seine Spuren bei den pendenten Fällen. Am 01.07.2009 waren über 2'800 Geschäftsfälle - davon über 1'600 Opting-out Fälle - noch in Bearbeitung. Wir bedauern, dass es daher bei einigen Eintragungen zu erheblichen Verzögerungen kommen kann.

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Wed, 01 Jul 2009 17:38:00 +0200 http://www.handelsregister.sg.ch/news/handelsregisteramt/2009/07/der_juni_2009_hat.html