Beurkundungen

Das Handelsregiseramt als Notariat

Beurkundungen von Gründungen, Statutenänderungen und Umstrukturierungen bei Aktiengesellschaften und GmbH können im Kanton St. Gallen direkt durch die Urkundspersonen des Handelsregisteramtes vorgenommen werden. Die Beurkundung kann im Kanton St. Gallen ferner bei den Amtsnotariaten durchgeführt werden. Die Gebühren richten sich nach dem kantonalen Tarif. Sodann sind die im Kanton niedergelassenen Rechtsanwälte zur Vornahme der Beurkundung berechtigt. Die Gebühren richten sich hier nach dem Tarif für die Rechtsanwälte.

 

Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist beim Handelsregisteramt ab CHF 600.00 (inkl. 8% MwSt) erhältlich, Erkundigen Sie sich nach dem Preis für Ihren konkreten Fall.

 

Die bei der Eintragung zusätzlich entstehenden Eidgenössischen Gebühren sind in der Vorordnung über die Gebühren für das Handelsregister geregelt (Gebührentarif).

 

Wir empfehlen Ihnen eine rechtzeitige Kontaktnahme mit einer Urkundsperson (mindestens eine Woche vor dem Termin), da vor allem in Spitzenzeiten (Mai, Juni, November und Dezember) nur wenige freie Termine zur Verfügung stehen.