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1. AUSZÜGE AUS DEM HANDELSREGISTER
können telefonisch unter der Tel.Nr. (+41) 71 229 37 24 oder (+41) 71 229 37 32, schriftlich, per Fax Nr. (+41) 71 229 46 60, per Email oder über Internet bestellt werden. Sie können die aufgeführten Produkte wie folgt beziehen und bezahlen.
| Produkt/Dokument | Bestell-/Bezugsart | Bezahlung | Preis |
|---|---|---|---|
| beglaubigter Handelsregisterauszug | alle | Barzahlung/Rechnung | 40.00 |
| mit Fax-Zustellung | Rechnung | 50.00 |
| Internetabfrage | nur über Internet | gratis | |
| Beglaubigter Auszug | nur über Internet | Kreditkarte | 25.00 |
| beglaubigtes Zeugnis | alle | Barzahlung/Rechnung | 40.00 - 120.00 |
| Certificate of Registration mit beglaubigtem Auszug | alle | Barzahlung/Rechnung | 60.00 |
Die oben aufgeführten hoheitlichen Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit.
| unbeglaubigte Kopien von Registerakten | alle | Barzahlung/Rechnung | 1.00 pro Seite** |
| beglaubigte Kopien von Registeraktien | alle | Barzahlung/Rechnung | 5.00 pro Seite** |
Für die mit zwei Sternen(**) bezeichneten Leistungen werden zuzüglich 8% MwSt berechnet.
2. ANMELDUNG
Die Anmeldungsformular für Eintragungen im Handelsregister wird auf Wunsch von uns ausgefertigt. Es besteht allerdings kein Formularzwang. Die vollständigen Gebühren für die Eintragung können der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1) entnommen werden. Der Preis für das Ausfertigen der Anmeldung beträgt:
| Rechtsform | Geschäft | Preis |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | alle Geschäfte | 39.00 |
| Kollektiv-/Kommanditgesellschaft | alle Geschäfte | 39.00 |
| Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft, Verein, Stiftung, ausl. Zweigniederlassung | Gründung, Statutenänderung | 65.00 |
| Personalmutation | 39.00 - 108.00 | |
| Bei grossem Aufwand und in besonderen Fällen bis | 108.00 |
Die in Ziff. 2 aufgeführen Leistungen enthalten 8% MwSt.
3. VORPRÜFUNG VON REGISTERAKTEN
Fehler und rechtliche Mängel sind im Vorbereitungsstadium einfacher zu korrigieren als nach der Beurkundung oder nach dem Beschluss eines Gesellschaftsorgans.
Dokumente, die als Belege für eine Eintragung dienen sollen, können daher im Entwurf zur Vorprüfung eingereicht werden. Zur Vorprüfung empfohlen werden namentlich folgende Unterlagen:
- öffentliche Urkunden
- Statuten
- Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge mit Bilanzen oder Inventarlisten
- Fusionsverträge mit Fusionsbilanz
- Gründungs- und Kapitalerhöhungsberichte
Die Vorprüfung ist fakultativ, wird aber empfohlen. Die Vorprüfungsgebühren werden zusammen mit den Eintragungsgebühren erhoben, sofern innert 3 Monaten eine Eintragung stattfindet, andernfalls mit separater Rechnung. Die Vorprüfungsgebühren werden nach Aufwand verrechnet, wobei der Stundensatz CHF 150.00 bis CHF 250.00 (zuzügl. 8% MwSt) beträgt. Für besonders eilige Vorprüfungen (mit dringend oder dringlich oder express bezeichnet) erhöht sich die Gebühr um 50%.
4. AUSKÜNFTE AUS DEM HANDELSREGISTER
erhalten Sie rund um die Uhr auf dem Internet. Seit dem 1. Januar 2008 stellt das Handelsregisteramt die Einträge für Einzelabfragen gratis zur Verfügung (Art. 12 Abs. 1 HRegV).
Telefonisch sind wir von 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr unter den Nummern (+41) 71 229 37 24 und (+41) 71 229 37 32 erreichbar.
Einfache telefonische Auskünfte sind gratis. Sind zeitraubende Nachforschungen erforderlich, wird eine Gebühr bis zu CHF 30.00 in Rechnung gestellt. Telefonische und mündliche Auskünfte werden grundsätzlich unverbindlich erteilt. Sie gewähren keinen Rechtsanspruch in einem allfälligen späteren Verfahren. Anfragen, die zu umfangreichen Abklärungen führen und Rechtsfragen werden schriftlich beantwortet. Die Gebühren werden gleich hoch angesetzt, wie die Gebühren für Vorprüfungen (vgl. Ziff 3).