Neues GmbH- und Revisionsrecht

 

Neues GmbH-Recht

Das Eidg. Amt für das Handelsregister hat in Zusammenarbeit mit der Eidg. Expertenkommission für das Handelsregister Musterstatuten für die GmbH ausgearbeitet.

 

Diese Musterstatuten können für die Gründung einer GmbH oder für die generelle Überarbeitung bestehender Statuten verwendet werden.

 

Sie können aber erst nach dem 1. Januar 2008 beim Handelsregisteramt als Beleg eingereicht werden.

     

Neues Revisionsrecht

Aktiengesellschaften (Art. 727 nOR und Art. 727a nOR), Genossenschaften (Art. 906 nOR) und Stiftungen (Art. 83a ZGB) sind zur Wahl einer Revisionsstelle verpflichtet. Im neuen Recht stehen auch die GmbH (Art. 818 nOR) unter Revisionspflicht und müssen daher neu eine Revisionsstelle wählen.

 

Die neuen Gesetze gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Das erste relevante Geschäftsjahr ist somit dasjenige vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008. Die ersten Abschlussprüfungen nach neuem Recht erfolgen erst im 1. Semester 2009. Daraus folgt: Die Revisionsstelle nach neuem Recht ist spätestens im 2. Semester 2008 zu wählen.

 

Nur Gesellschaften, die lediglich eine eingeschränkte Revision durchführen müssen, können unter bestimmten Bedingungen auf die Revision und die Revisionsstelle verzichten.

   

Gesetzestexte

Nachfolgend finden Sie die neuen Gesetzestexte zum Download: