Was Sie hier finden
Auf dieser Seite finden Sie Mitteilungen zur Praxis des Eidg. Amtes für das Handelsregister und des Handelsregisteramts des Kantons St.Gallen. Die in den Praximitteilungen behandelten Fragen sind immer abstrakt gehalten und ohne Bezug zu einem bestimmten Fall. Eine allenfalls anderslautende Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt daher vorbehalten.
Wir empfehlen unsern Kunden, die Entwürfe von Eintragungsbelegen (Statuten, öffentliche Urkunden, Verträge usw.) vorprüfen zu lassen. In der Vorpüfung setzen wir uns mit dem konkreten Fall auseinander und können einen verbindliche Vorbescheid betreffend eine allfällige Eintragung geben.