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Wer braucht nach neuem Recht (noch/neu) eine Revisionsstelle?
Seit dem 1. September 2007 ist das Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) mit Verordnung in Kraft. Die neuen Bestimmungen des OR und die neue Handelsregisterverordnung treten auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Wer braucht nun nach neuem Gesetz noch oder neu eine Revisionsstelle?
Aktiengesellschaften (Art. 727 nOR und Art. 727a nOR), Genossenschaften (Art. 906 nOR) und Stiftungen (Art. 83a ZGB) sind zur Wahl einer Revisionsstelle verpflichtet. Im neuen Recht stehen auch die GmbH (Art. 818 nOR) unter Revisionspflicht und müssen daher neu eine Revisionsstelle wählen.
Die neuen Gesetze gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Das erste relevante Geschäftsjahr ist somit dasjenige vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008. Die ersten Abschlussprüfungen nach neuem Recht erfolgen erst im 1. Semester 2009. Daraus folgt: Die Revisionsstelle nach dem neuem Recht ist spätestens im 2. Semester 2008 zu wählen.
Nur Gesellschaften, die lediglich eine eingeschränkte Revision durchführen müssen, können unter bestimmten Bedingungen auf die Revision und die Revisionsstelle verzichten.
Weitere Details können dem Merkblatt entnommen werden, welches mit nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung steht.
Handelsregisteramt - Wer braucht nach neuem Recht (noch/neu) eine Revisionsstelle? (10.10.2007 11:49)