Altrechtliche Anmeldungen müssen bis Ende 2007 eingereicht werden.

Am 1. Januar 2008 werden das neue GmbH-Recht, neue Vorschriften zum Revisionsrecht, neue firmenrechtliche Bestimmungen und eine total revidierte Handelsregisterverordnung in Kraft treten. Unter Anderem folgende Übergangsbestimmungen müssen dabei beachtet werden:


Unter altem Recht beurkundete Gründungen, Kapitalerhöhungen und gegebenenfalls Statutenänderungen bei der GmbH, müssen bis Ende 2007 vollständig beim Handelsregisteramt angemeldet werden, damit sie noch im Handelsregister eingetragen werden können (Art. 173 Abs. 1 und 2 nHRegV). Verspätet eingegangene und/oder unvollständige altrechtliche Anmeldungen müssen abgewiesen werden.

 

Tatsachen, die in Anwendung des neuen Rechts vor dem 1. Januar 2008 beim Handelsregisteramt zur Eintragung angemeldet werden, dürfen erst nach dem 1. Januar 2008 ins Handelsregister eingetragen werden (Art. 173 Abs. 3 nHRegV).

 

Weitere Informationen zum Übergangsrecht können dem Merkblatt entnommen werden, welches mit nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung steht.


Handelsregisteramt - Altrechtliche Anmeldungen müssen bis Ende 2007 eingereicht werden. (30.11.2007 11:07)