Termin für das Opting-out 2008

Das Handelsregisteramt erhält seit einiger Zeit häufig die Anfrage, bis wann das Opting-out für das Geschäftsjahr 2008 angemeldet werden müsse.


Eingabetermin

Gesellschaften, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, und die auf die Revision der Jahresrechnung 2008 im Sinne von Art. 727a Abs. 2 OR verzichten wollen (Opting-out), müssen den Verzicht bis zum 30.06.2009 unter Beilage der erforderlichen Belege anmelden.

 

Mangel in der Organisation

Von dieser übergangsrechtlichen Regelung nicht erfasst ist der Fall, wo bei einer bestehenden Aktiengesellschaft die eingetragene Revisionsstelle zurücktritt. Hier muss die Gesellschaft den Mangel in der Organisation (Art. 731b OR) sofort beheben, ansonsten die Überweisung an den Richter erfolgt.

 

Verzögerungen bei der Bearbeitung der Fälle

Die Zahl der Anmeldungen des Opting-out, häufig verbunden mit einer Statutenänderung, sind in den letzten Wochen sprunghaft angestiegen. Gleichzeitig werden in den Monaten November und Dezember vermehrt Gründungen, Kapitalerhöhungen und Umstrukturierungen angemeldet, die noch im alten Jahr ins Handelsregister eingetragen werden müssen.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Handelsregisteramts sind stets bestrebt, alle angemeldeten Fälle zeitgerecht zu bearbeiten. Dennoch kann es auf Grund der ausserordentlichen Geschäftslast  zu erheblichen Verzögerungen bei der Eintragung von Opting-out Fällen und damit verbundenen Statutenänderungen kommen. Bei der Prüfung der Unterlagen ist das Datum des Eingangs der Unterlagen massgebend.

 

Dem entsprechend werden sich auch bei den Beurkundungen, die durch das Handelsregisteramt vorgenommen werden, auf Jahresende Engpässe ergeben.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis für die sich ergebenden Wartezeiten.


Handelsregisteramt - Termin für das Opting-out 2008 (25.11.2008 09:31)