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Keine Beurkundungstermine mehr beim Handelregisteramt: Termin für das Opting-out 2008
Gesellschaften, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, und die auf die Revision der Jahresrechnung 2008 im Sinne von Art. 727a Abs. 2 OR verzichten wollen (Opting-out), müssen den Verzicht bis zum 30. Juni 2009 unter Beilage der erforderlichen Belege anmelden.
Eingabetermin
Die Unterlagen müssen vollständig und gegebenenfalls mit öffentlicher Beurkundung bis Dienstag, 30. Juni 2009 eingereicht sein. Bei verspätet eingegangen oder unvollständigen Unterlagen gilt die Frist als verpasst.
Statutenänderung bei Aktiengesellschaften
Bei Aktiengesellschaften ist regelmässig eine Statutenänderung mit öffentlicher Beurkundung erforderlich.
Konsequenzen bei verpasster Frist
Aktiengesellschaften und Genossenschaften , die die Eingabefrist vom 30. Juni 2009 verpasst haben, können das Opting-out für das Geschäftsjahr 2009 erklären und anmelden. Der Anmeldung ist nebst den weitern Unterlagen eine von einem zugelassenen Revisor geprüfte Bilanz (mit Vorjahreszahlen) und Jahresrechnung 2008 einzureichen.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, welche die Frist vom 30. Juni 2009 verpasst haben, müssen für das Geschäftsjahr 2008 eine zugelassene Revisionsstelle wählen. Sie können das Opting-out für das Geschäftsjahr 2009 erklären und anmelden. Der Anmeldung ist nebst den weiteren Unterlagen eine von einem zugelassenen Revisor geprüfte Bilanz (mit Vorjahreszahlen) und Jahresrechnung 2008 einzureichen.
Keine Beurkundungstermine mehr beim Handelsregisteramt Mai - Juli
Auf Grund der bis heute angemeldeten Opting-out rechnet das Handelsregisteramt mit 2'000 - 3'000 zusätzlichen Geschäftseingängen in den Monaten Mai und Juni 2009. Dies entspricht der Anzahl von Geschäften, die das Handelregisteramt in der Regel in drei Monaten bearbeitet. Gleichzeitig werden in diesen Monaten vermehrt Gründungen, Kapitalerhöhungen und Umstrukturierungen angemeldet, die noch im Juni 2009 ins Handelsregister eingetragen werden müssen. Sodann stehen beim Handelsregisteramt personelle Veränderungen bei den Urkundspersonen an.
Um insbesondere die zeitkritischen Fälle termingerecht und die Flut von Opting-out Fälle in annehmbarer Frist in das Handelsregister eintragen zu können, werden die verbleibenden Urkundspersonen des Handelsregisteramts für die Monate Mai - Juli keine Beurkundungstermine mehr vereinbaren. Für die Beurkundung von Handelsregistergeschäften stehen Ihnen in dieser Zeit die Amtsnotariate zur Verfügung. Die Beurkundungen können auch von den im Kanton niedergelassenen Rechtsanwälten oder ausserkantonalen Notaren durchgeführt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Da es sich hier aber um ein schweizweites Phänomen handelt, wird bei allen Notaren und Urkundspersonen mit Engpässen und Wartezeiten zu rechnen sein. Wir empfehlen dringend, die Beurkundungstermine (auch für die bereits beim Handelsregisteramt eingereichten Fälle) bis spätestens Ende April 2009 zu vereinbaren .
Handelsregisteramt - Keine Beurkundungstermine mehr beim Handelregisteramt: Termin für das Opting-out 2008 (20.03.2009 15:11)
