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1'400 GmbH vor dem amtlichen Verfahren
Foto: Greencamper
Gemäss den Eintragungen im Handelsregister haben immer noch rund 1'400 GmbH weder eine Revisionsstelle gewählt noch das Opting-out angemeldet.
Das neue Revisionsrecht ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Danach unterstehen alle Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Stiftungen mindestens der eingeschränkten Revisionspflicht. Kleine und mittlere Unternehmen können auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn sie nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben und alle Gesellschafter auf die Revision verzichten bzw. die Aufsichtsbehörde die Stiftung von der Revision dispensiert (Opting-out).
Die Wahl einer Revisionsstelle oder das Opting-out sind dem Handelsregisteramt zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Obschon das neue Recht nun seit zwei Jahren in Kraft ist, haben rund 1'400 GmbH weder eine Revisionsstelle noch ein Opting-out beim Handelsregisteramt angemeldet. Das Handelsregisteramt muss daher davon ausgehen, dass bei diesen Gesellschaften ein Mangel in der Organisation vorliegt (Art. 731b OR).
Die Geschäftsführer der betreffenden GmbH werden daher zu Beginn des Jahres 2010 eine Aufforderung erhalten, innert 30 Tagen eine Revisionsstelle oder das Opting-out zur Eintragung anzumelden; andernfalls erfolgt die Überweisung an den Richter. Der Richter ergreift die geeigneten Massnahmen, unter Anderem kann er die Gesellschaft für aufgelöst erklären und nach den Regeln des Konkurses liquidieren lassen. Das amtliche Verfahren und die Überweisung an Richter sind mit Mehrkosten für die Gesellschaften verbunden.
| Merkblatt Revisionsstelle und Revision: | ||||
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| Revisionsstelle unnd Revision (36 kb, PDF) | ||||
Handelsregisteramt - 1'400 GmbH vor dem amtlichen Verfahren (09.12.2009 14:21)
